Erhaltung dieser Waschflöße bisher stets als Privatsache der betreffen- den Parteien behandelt wurde, namens der Sektion den An- trag, auf eine Wiedererrichtung dieses Waschflosses auf Kosten der Gemeinde nicht einzugehen und diese den Gesuchstellern selbst zu überlassen. – Wird an- genommen. – Z. 11369. 15. (Die Gemeinderäte Gschaider & Dr. Hochhauser treten ab.) G.R. Reder referirt über eine Eingabe der Be- sitzer der Consortiumhäuser, mit welcher dieselben erklären, daß sie von der vom Gemeinderate gestatteten Einzapfung eines im Hofraume ihrer Häuser herzu- stellenden Kanals in den Ge- meindehauskanal mit Rück- sich auf die daran geknüpfte Be- dingung, durch welchen es jedem etwaigen späteren Besitzer des Gemeindehauses frei stehe, diese Bewilligung wieder aufzuheben, keinen Gebrauch machen können, und stellt nach Erörterung des Sachver- haltes namens der Sektion mit dem Bemerken, das selbe das vor- liegende Projekt nochmals geprüft
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