Anstellung bis zum Ausgange seines Probejahres zu warten. Letzterer Antrag wird mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt, und der Antrag der Sektion wird mit allen ge- gen 1 Stimme angenommen. — Z. 431 praes. 3. G.R. Pointner verliest nachstehen- den Amtsbericht: Löblicher Ge- meinderat! Bei der Gemeinde Steyr besteht kein spezielles Ver- zeichnis über jene Personen, welche das Bürgerrecht der Stadt Steyr aus diesem oder jenem Titel besitzen. Da aber ein solches Ver- zeichnis aus verschiedenen Grün- den höchst wichtig und notwendig ist, andererseits bei dem Umstande, als die notwendigen Daten aus dem verschiedensten Materiale erst zusammengesucht werden müssen, dessen Anlage eine besondere Vorsicht erheischt, so erlaubt sich das Amt den Vorschlag zu machen, der löbliche Gemeinderat möge beschließen: 1. Es sei eine Matrik, welche sämmt- liche mit dem Bürgerrecht der Stadt Steyr ausgezeichneten Personen aufgezeichnet enthält, anzulegen und mit deren Verfassung das Amt zu beauftragen.
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