des Dienstvertrages und die NeuAusschreibung der hiedurch erledigten Stelle. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die meisten Mitglieder der Bausektion erst kürzlich in den Gemeinderat gewählt worden seien und daher noch keine Gelegenheit gehabt hätten, sich über die Fähigkeit und die Verwendung des Ingeneurs genauer zu informiren; daher er den Vermittlungs-Antrag stelle, den gegenwärtig mit denselben bestehenden Dienstvertrag zu kündigen, jedoch unter einem mit demselben einen neuen Vertrag in dem Sinne abzuschließen, daß derselbe in provisorischer Eigenschaft unter Festsetzung einer gegenseitigen halbjährigen Kündigung bei der Gemeinde weiter dienen könne; hiedurch bliebe es der Gemeinde unbenommen, jederzeit das Dienstverhältnis mit demselben zu lösen und fände auch die zunächst berufene Bausektion Zeit und Gelegenheit, dessen Thätigkeit eingehend zu prüfen. G.R. Ploberger unterstützt den Antrag des G.R. Reder, indem er hiebei den Wunsch ausspricht, daß
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