Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1876

sich entschieden gegen die Wiederauflassung des Bauamtes aus. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich diesen Ausführungen in einer längeren motivirten Erörterung an, indem er hiebei bemerkt, daß, wenn der Bürgermeister überhaupt ordentlich amtiren solle, was man doch von ihm verlange, das Bestehen eines Bauamtes unbedingt notwendig sei. Über diese Darstellung erklärt Gemeinderat Reder seinen Antrag auf Auflassung des Bauamtes zurückzuziehen. Bei der hienach erfolgten Abstimmung wird einstimmig beschlossen, daß das städtische Bauamt zu belassen sei. 2. Hinsichtlich der Frage, ob der gegenwärtige städt. Ingenieur Herr Johann Helm, dessen Dienstvertrag mit 25. März 1877 zu Ende geht, definitiv anzustellen sei, verliest G.R. Pointner diesen zwischen demselben und der Gemeinde abgeschlossenen Dienstvertrag, ohne hienach einen bestimmten Antrag zu stellen, und bemerkt derselbe nur, daß die Kündigung, wenn selbe beschlossen würde, bis 25. Dezember dieses Jahres zu erfolgen hätte. G.R. Reder beantragt die Kündigung

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