und fort eine Steigerung, und der Grund des obzitierten Gemeinderats- Beschlußes erscheint daher jetzt und zwar wol gewiß noch für lan- ge Zeit fortbestehend. Der erge- benst gefertigte erlaubt sich in die- ser Richtung insbesonders seine Eingabe de pro 10. Dezember 1875 Z. 410 praes, welche diesen Sitzungs- beschluß hervorgerufen hat, der eingehenden Erwägung des löbl. Gemeinderates wärmstens zu em- pfehlen und hiebei zu bemerken, daß ich auch heute alles darin ge- sagte vollinhaltlich aufrecht halten muß, daher ich eventuell die er- gebene Bitte stelle, selbe ihrem Wortlaute noch zur Kenntnis des löblichen Gemeinderates zu brin- gen; und unter dieser Voraus- setzung es unterlasse, neuerlich die physische Unmöglichkeit einer Be- wältigung d.s. nemlich einer ordentlichen, zufriedenstellen- den und zu verantwortenden Bewältigung der Amtsgeschäfte des eingehenderen zu betonen. – Zur Ergänzung des im zitirten Berichte dargestellten muß ich noch beifügen, daß laut des vom Bürgermeister der Stadt Salzburg über die Jahre 1872 bis 1876
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