wird. Referent bemerkt hiezu daß es richtig sei, daß der an Wochenmarktstagen zum Verkaufe des Horn- und KlauenViehes bestimmte Standplatz zunächst der Neubrücke zu klein und ungünstig situirt sei. Es werde daher beantragt, daß von Seite des Amtes wegen Ermittlung eines für diesen Zweck geeigneteren Platzes Erhebungen gepflogen werden, und sei das Resultat hierüber zur Kenntnis und allfälligen Beschlußfassung des Gemeinderates zu bringen. G.R. Ploberger schlägt als einen geeigneten Platz zur Abhaltung des Viehmarktes an den Wochenmarktstagen den Wieserfeldplatz und zwar den Platz nächst der Brückenwage vor und stellt der Antrag, es sei sowol der Hornvieh, als auch der Schweinemarkt an den Wochenmarktstagen an diesem Platze abzuhalten, nachdem der gegenwärtige Platz am Ennsquai aus sicherheitspolizeilichen Rücksichten nicht entspreche. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Beschluß erhoben. — Z. 10900.
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