sei, und stellt nach erhaltener Aus- kunft, daß selbe mit Ende März 1877 ablaufe, den Antrag, es sei die Beratung der Frage, ob derselbe definitiv anzustellen sei, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Beschluß nach Antrag. Schließlich erbittet sich G.R. Mayr das Wort, und stellt unter Erzäh- lung eines Falles, in welchem nach seiner Angabe eine Frau eines Arbeiters wegen Trank- ausführen eine Geldstrafe von 5 fl habe zahlen müßen, das Er- suchen um Veranlassung, daß bei derartigen Straffällen nach Umständen die Gemeindemit- glieder mit Nachsicht behandelt werden. Der Vorsitzende erwiedert, daß die Strafamtshandlungen in den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde gehören, wofür er daher allein verantwortlich sei, daß er übrigens über den erzähl- ten Fall genaue Erhebungen pflegen werde. Schluß der Sitzung 6 Uhr Abends Crammer Bürgermeister Iglseder L. Huber Gemeinderath Schriftführer M.A. Perz
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