benötigt werde, daher mit der beantragten Ablehnung der Adaptirungsbauten, jedenfalls nicht geholfen sei, nachdem im Weigerungsfalle auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, die Gemeinde hiezu einfach von der Landesschulbehörde gezwungen werden würde; er glaube daher, die Gemeinde solle dieses letzte Opfer für die Schule noch bringen. G.R. Point n er bemerkt, daß ganze Exjesuitengebäude zu Schulzwecken weniger geeigent sei, jedenfalls aber sein die vom Landesschulrate verlangten Adaptirungen, wie dies auch bei der seinerzeit von dessen Seite abgehaltenen Commission konstatirt worden sei, notwendig. Er anerkenne dabei freilich, daß der vom Referenten erwähnte Kostenaufwand mit circa 2500 fl die Gemeinde wieder hart treffe. Auf den Wunsch des G.R. Wenhart wird dieses Commissions-Protokoll sohin verlesen. G.R. Gschaider wünscht den SektionsAntrag dahin stilisirt, es sei die Landesschulbehörde unter Hinweis darauf, daß die Gemeinde Steyr
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