Ratsprotokoll vom 1. Dezember 1876

geltend zu machen, sein die Gemeinde mit Rücksicht auf ihre zahlreichen für die Schule gebrachten Opfer mit Anstand in der Lage; daher der k.k. Landesschulrat in Anerkennung dieser Leistung die Gemeinde unmöglich zwingen könne, auf einmal wieder so bedeutende Opfer für die Schule bringen zu müßen. Damit sei ja nicht gesagt, daß nicht später wieder die Gemeinde sich zu Leistungen in dieser Richtung herbeilasse, aber gegenwärtig gestatten dieses die Geldmitteln derselben nicht (Lebhaftes Bravo:) G.R. Wenhart bemerkt, daß er das Exjesuitengebäude in allen seinen Räumlichkeiten kenne, er schildert die verschiedenen der Schule zur Verfügung stehenden Lokalitäten, von denen mehrere in keiner Weise in ihrem gegenwärtigen Bestande zu Lehrzimmern geeigent seien, daher eine Abhilfe insbesonders auch in sanitarer Hinsicht dringend notwendig sein. Durch das Schulgesetz sei es genau vorgeschrieben, welcher Raume für Lehrzimmer

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