Ratsprotokoll vom 1. Dezember 1876

geltend zu machen, sein die Gemein- de mit Rücksicht auf ihre zahlrei- chen für die Schule gebrachten Opfer mit Anstand in der Lage; daher der k.k. Landesschulrat in An- erkennung dieser Leistung die Gemeinde unmöglich zwingen könne, auf einmal wieder so bedeutende Opfer für die Schule bringen zu müßen. Damit sei ja nicht gesagt, daß nicht später wieder die Gemeinde sich zu Leistungen in dieser Richtung herbeilasse, aber gegen- wärtig gestatten dieses die Geld- mitteln derselben nicht (Lebhaf- tes Bravo:) G.R. Wenhart bemerkt, daß er das Exjesuitengebäude in allen seinen Räumlichkeiten kenne, er schildert die verschiedenen der Schule zur Verfügung stehenden Lokalitäten, von denen mehrere in keiner Weise in ihrem gegen- wärtigen Bestande zu Lehrzim- mern geeigent seien, daher eine Abhilfe insbesonders auch in sanitarer Hinsicht dringend not- wendig sein. Durch das Schulgesetz sei es genau vorgeschrieben, wel- cher Raume für Lehrzimmer

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