Ratsprotokoll vom 1. Dezember 1876

Wirte und Fleischhauer gleichfalls in die Erhöhung einbezogen werden würden. G.R. Mayr spricht seine Ansicht dahin aus, daß durch eine solche Erhöhung des Verzehrungssteuer Zuschlages für Wirte und Fleischhauer zunächst nicht diese, sondern nur die Bevölkerung hart getroffen würde, weil die Wirte u. Fleischhauer ohne Zweifel ihre Waare wieder verteuern würden, um den ihnen zukommenden Nachteil zu decken. Durch eine Verteuerung des Fleisches und des Getränkes wurden aber gerade die kleinen Gewerbetreibenden und die arbeitende Bevölkerung am empfindlichsten geschädigt, er müße daher den Sektionsantrag lebhaft unterstützen. G.R. Franz Jäger v. Waldau entgegnet, daß konsequenter Weise dann auch im Vorjahre die Bräuer in Folge der stattgehabten Erhöhung des Verzehrungssteuer-Zuschlages auf das Bier den Bierpreis hätten erhöhen müssen, was sie aber nicht getan hätten, es sei daher durchaus nicht notwendig, daß, wenn dieser Zuschlag auch für die Wirte und Fleischhauer erhöht

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