Ratsprotokoll vom 1. Dezember 1876

Wirte und Fleischhauer gleichfalls in die Erhöhung einbezogen wer- den würden. G.R. Mayr spricht seine Ansicht dahin aus, daß durch eine solche Erhö- hung des Verzehrungssteuer Zu- schlages für Wirte und Fleischhauer zunächst nicht diese, sondern nur die Bevölkerung hart getroffen würde, weil die Wirte u. Fleischhauer ohne Zweifel ihre Waare wieder ver- teuern würden, um den ihnen zukommenden Nachteil zu decken. Durch eine Verteuerung des Fleisches und des Getränkes wurden aber ge- rade die kleinen Gewerbetreiben- den und die arbeitende Bevölke- rung am empfindlichsten geschädigt, er müße daher den Sektionsan- trag lebhaft unterstützen. G.R. Franz Jäger v. Waldau entge- gnet, daß konsequenter Weise dann auch im Vorjahre die Bräuer in Folge der stattgehabten Erhöhung des Verzehrungssteuer-Zuschlages auf das Bier den Bierpreis hät- ten erhöhen müssen, was sie aber nicht getan hätten, es sei daher durchaus nicht notwendig, daß, wenn dieser Zuschlag auch für die Wirte und Fleischhauer erhöht

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