welcher immerhin auch Geld kostet. Dies ist aber nicht notwendig wenn es als provisorisches Unterstandshaus benützt wird, da es hiezu in seiner gegenwärtigen Einrichtung belassen werden kann und höchstens die Anlage eines größeren Feuerherdes zum Kochen für die Unterständler wünschenswert ist. – Es wird daher durch Anname dieses Antrages der Gemeinde keinerlei finanzielle Last aufgebürdet, andererseits aber für das Armenwesen ein Auskunftsmittel getroffen, welches wenigstens wieder für Jahre hinaus über eine schreiende Frage hinweghilft. Die städt. Armen–Commission glaubt sich daher der angenehmen Hoffnung hingeben zu dürfen, der löbliche Gemeinderat der Stadt Steyr, welcher durch die eingeleitete Reform des Armenwesens ein segensreiches Werk geschaffen, werde in gerechter Würdigung der angeführten Gründe, dem vorstehenden Antrage, welcher einen Schritt weiter in der Durchführung des Armen– Statutes bilden soll, seine geneigte Zustimmung ertheilen und
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