Ratsprotokoll vom 17. November 1876

bei dessen Anname in der angeneh- men Lage ist, einen von den allersegensreichsten Folgen be- gleiteten, zugleich aber auch für die gedeihliche Durchführung der Armenform notwendi- gen Beschluß zu fassen, der ei- nem dringenden Übelstande abhilft, ohne hiedurch der Gemein- de irgend welche baare Auslagen zu verursachen. Das Ennsdorfer- schulgebäude stand bis zum Begin- ne des Schuljahres 1875/6 als Schulhaus in Verwendung und warf daher als solches der Gemeinde kein baares Erträgnis ab. Wenn es daher jetzt bei dem Umstande, als es nicht vortheilhaft veräußert werden könnte, wieder zu ei- nem humanitären Zwecke, nemlich als Unterstandshaus in Benützung genommen wird, so entgeht hiedurch der Gemeinde kein Erträgnis. – Weiters hat der löbliche Gemeinderat in sei- ner Sitzung vom 20 August v. J. ohnehin den Beschluß gefaßt, den aus der Veräusserung die- ses Hauses erzielten Kaufschil- ling zum Fonde für den Ar- menhausbau zu verwenden,

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