bei dessen Anname in der angenehmen Lage ist, einen von den allersegensreichsten Folgen begleiteten, zugleich aber auch für die gedeihliche Durchführung der Armenform notwendigen Beschluß zu fassen, der einem dringenden Übelstande abhilft, ohne hiedurch der Gemeinde irgend welche baare Auslagen zu verursachen. Das Ennsdorferschulgebäude stand bis zum Beginne des Schuljahres 1875/6 als Schulhaus in Verwendung und warf daher als solches der Gemeinde kein baares Erträgnis ab. Wenn es daher jetzt bei dem Umstande, als es nicht vortheilhaft veräußert werden könnte, wieder zu einem humanitären Zwecke, nemlich als Unterstandshaus in Benützung genommen wird, so entgeht hiedurch der Gemeinde kein Erträgnis. – Weiters hat der löbliche Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20 August v. J. ohnehin den Beschluß gefaßt, den aus der Veräusserung dieses Hauses erzielten Kaufschilling zum Fonde für den Armenhausbau zu verwenden,
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