diesem Beschlusse ist die städtische Armen–Kommission durch nachstehende Erwägungen veranlaßt worden. Die Dringlichkeit der Beschaffung von neuen Räumlichkeiten zur Unterbringung von Armen anzuerkennen, ist die Armen– Commission fast in jeder ihrer Sitzungen in der Lage, nachdem sie nur zu häufig diesfällige gerechte Ansuchen wegen Mangel an Raum unberücksichtigt lassen, und mit dem schalen Auskunftsmittel der Vormerkung sich begnügen muß.– Es ist notorisch, daß eine größere Anzahl hieher zuständigen Armen ganz obdachlos ist, und diese von einem Bauern zum andern herumwandern, um einen unentgeldlichen Schlafort zu finden. – Weiters ist es eine Thatsache, daß die 3 Unterstandshäuser übermässig besetzt sind, und ist diesfalls insbesonders das Josef–Lazareth zu erwähnen, welches in einer fast sanitätswidrigen Weise überfüllt ist. Es muß hiebei weiters erwähnt werden, daß obwol in
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