diesem Beschlusse ist die städtische Armen–Kommission durch nach- stehende Erwägungen veran- laßt worden. Die Dringlichkeit der Beschaffung von neuen Räumlichkeiten zur Unterbringung von Armen anzuerkennen, ist die Armen– Commission fast in jeder ihrer Sitzungen in der Lage, nachdem sie nur zu häufig diesfällige gerechte Ansuchen wegen Man- gel an Raum unberücksichtigt lassen, und mit dem schalen Auskunftsmittel der Vormerkung sich begnügen muß.– Es ist no- torisch, daß eine größere Anzahl hieher zuständigen Armen ganz obdachlos ist, und diese von einem Bauern zum andern herumwandern, um einen unentgeldlichen Schlafort zu fin- den. – Weiters ist es eine Thatsache, daß die 3 Unterstands- häuser übermässig besetzt sind, und ist diesfalls insbesonders das Josef–Lazareth zu erwähnen, welches in einer fast sani- tätswidrigen Weise überfüllt ist. Es muß hiebei weiters er- wähnt werden, daß obwol in
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