Kanalisirung daher Sache der Ge- meinde. So wenig ein Privat ver- langen könne, daß die Gemeinde für ihn etwas mache, so unbillig sei es auch, wenn die Gemeinde von Privaten eine Herstellung verlange, wozu dieselben nicht ver- pflichtet seien. G.R. Pointner stellt den Vermittlungs– Antrag, es möge sich die Gemeinde zur Kanalisirung der Schweitzergasse unter der Bedingung bereit er- klären, wenn die Besitzer der Consortiumhäuser die Hälfte der Kosten auf sich nehmen; und sei in dieser Richtung mit dem selben in Unterhandlung zu tre- ten. G.R. Mayr stellt den Zusatzantrag, es sei obiger Antrag damit zu begründen, daß die Gemeinde nur aus dem Grunde sich zur Über- nahme der halben Kosten bereit erkläre, weil durch den bestehenden Übelständen sie selbst in ihrem Besitze geschädigt werde. Bei der hierüber vorgenommenen Abstimmung wird der erste Antrag der Sektion betreffend die Gestaltung der Einzapfung des im Hofraume der Consortiumhäuser herzustellenden
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