ihm der Kosten-Voranschlag des städt. Bauamtes mit circa 1000 fl zu hoch erscheine, einen Kosten Voranschlag vom Baumeister Gerl verschafft habe, laut welchen die Herstellung des Kanals aus Ziegelmauerwerk bei einer Weite desselben von 1 Schuh und einer Höhe von 15 Zoll auf 573 fl kommen würde. Er stellt sohin namens der Sektion den Antrag auf Ausführung dieses Kanals auf Grund der Kostenberechnung des Baumeisters Gerl, u. sei dessen Herstellung in Offertwege zu vergeben. Der Vorsitzende konstatirt, daß der Kostenvoranschlag des städt. Bauamtes deshalb höher sei, weil von demselben der Kanal größer beantragt wäre. G.R. Mayr gibt dem Zweifel Ausdruck, ob durch Annahme des gestellten Antrages auch den Übelständen wirklich abgeholfen werde; im Übrigen hebt er hervor, dass, wenn der Gemeinderat diesem Ansuchen stattgebe, an denselben weit größere Anforderungen herantreten würden die der Gemeinde viele tausend
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