und sonstigen Anliegen sind bei den vom Inspektor der Sicherheitswache regelmässig am Schlusse einer je- den Woche abzuhaltenden Rapporte zu mel- den, zu welchem Zwecke von dem Wachmanne entsprechende Vermerkun- gen zu führen sind. §. 12. Zum Zwecke der Verständigung mit den anderen Wachmännern resp. mit der Sicherheitswachmannschaft hat jeder Wachmann ein Signalpfeiffchen; zu seinem persönlichen Schutz hat er außerdem einen Hackenstock, von dem er jedoch nur im Not- falle Gebrauch machen darf. Siehe §. 40 Dienstes Instruktion der Sicher- heitswache. §. 13. Die Anname von Geschenken in Dienstsachen ist bei Strafe der Ent- lassung verboten. G.R. Dor Hochhauser findet eine Lücke im § 18 [10?] des allgemeinen Theiles, enthaltend die Strafbestim- mungen, nachdem darin nicht festgestellt erscheine, von welcher Stunde an die Straffälligkeit wegen eines offen gefundenen Hausthores beginne; es sei daher seinerzeit die- ses Statut noch eingehender durch- zuberaten. Bei der Abstimmung werden
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