und sonstigen Anliegen sind bei den vom Inspektor der Sicherheitswache regelmässig am Schlusse einer jeden Woche abzuhaltenden Rapporte zu melden, zu welchem Zwecke von dem Wachmanne entsprechende Vermerkungen zu führen sind. §. 12. Zum Zwecke der Verständigung mit den anderen Wachmännern resp. mit der Sicherheitswachmannschaft hat jeder Wachmann ein Signalpfeiffchen; zu seinem persönlichen Schutz hat er außerdem einen Hackenstock, von dem er jedoch nur im Notfalle Gebrauch machen darf. Siehe §. 40 Dienstes Instruktion der Sicherheitswache. §. 13. Die Anname von Geschenken in Dienstsachen ist bei Strafe der Entlassung verboten. G.R. Dor Hochhauser findet eine Lücke im § 18 [10?] des allgemeinen Theiles, enthaltend die Strafbestimmungen, nachdem darin nicht festgestellt erscheine, von welcher Stunde an die Straffälligkeit wegen eines offen gefundenen Hausthores beginne; es sei daher seinerzeit dieses Statut noch eingehender durchzuberaten. Bei der Abstimmung werden
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