Ratsprotokoll vom 17. November 1876

für ein offen getroffenes Schloß 50 xr; für einen offen getroffenen Fensterladen 50 xr; für ein offen getroffenes Hausthor 1 fl; für ein offen getroffenes Ge- wölbe 2 fl. II. Specieller Theil –Dienstes Instruction. §. 1. Die städtische Gewölben– u. Feuer- wache ist in dienstlicher Beziehung dem Inspektor der Sicherheitswache unmittelbar untergeordnet und hat derselbe für deren Abrichtung, für Zuteilung des Dienstes und für deren entsprechende Überwachung zu sorgen. § 2. Das ganze Stadtgebiet wird in 12 Begehungs Rayone eingetheilt. Diese Rayone sind: 1. Stadt; 2. Vogl- sang und Reichenschwall, 3. u. 4. Enns- dorf u. Schönau, 5. Ort. 6. u. 7. Steyr- dorf, Bruderhausgasse und Schnallen- berg, 8. der übrige Teil von Wieser- feld; 9. Vorstadt b.d. Steyr untere Zei- le, 10. Josefsthal u. Karolinenthal und endlich 11 u. 12. Aichet. §. 3. In jedem dieser Rayone ist durch je einen Wachmann ununterbrochen Dienst zu machen. Ohne wichtigen Grund ist in der Zutheilung dieser Rayons an die einzelnen Posten nicht zu wecheln. Der Dienst vor

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