ergebe, daß ein Betrag von circa 2000 fl das seien nemlich die halben Kosten des neuen Institutes, in dasselbe eingestellt werden könnte, das Institut der Gewölbe –u. Feuerwache mit Anfangs Juli des nächsten Jahres ins Leben zu treten hätte, und das Institut der Nachtwächter mit Ende Juni aufzulassen sei. Er stellt sohin, unter der Voraussetzung der Möglichkeit der Geldbeschaffung namens der Sektion den Antrag. 1. Das Institut der Nachtwächter hat mit Ende Juni 1877 aufzuhören. An dessen Stelle tritt mit 1 Juli 1877 das Institut der stadt. Gewölbe– u. Feuerwache bestehend aus 24 Mann mit halbnächtiger Dienstzeit. 2. Die Entlohnung derselben für die Sommermonate mit wöchentlich 2 fl und für die Wintermonate mit wöchentlich f3 fl 50 xr hat aus der Gemeindekasse zu geschehen. 3. der zu ermittelnde Kostenpunkt sei in dem städt. Präliminare pro 1877 zu berücksichtigen. 4. die Aufnahme, Überwachung und Entlassung der Mannschaft, obliegt dem Bürgermeister.
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