III. 3 fl und die IV. 4 fl zu bezahlen hätten; letztere mit einem Jahreserträgnis von 2506 fl. Behufs Erhebung der Eintheilung der Häuser und Gewölbe in be- stimmte Klassen, sei eine Kom- mission bestehend aus Mitglie- dern des Gemeinderates, sowie Haus- u. Gewölbebesitzer einzusetzen. Die Sektion habe sich nun in Prinzipe mit dem vorliegenden Operate durchwegs einverstanden erklärt, nur mit der Aufbrin- gung der Kosten wie sie darin beantragt ist, sei dieselbe nicht einverstanden. Das Institut der Gewölbe– und Feuerwächter komme allen Einwohnern und nicht blos den Gewölbe u. Hausbesitzern zu Gute, es sei daher nur gerecht, wenn die Kosten hiefür auch aus den allgemeinen Einnamen der Gemeinde, nemlich der Stadt Casse gedeckt würden, abgesehen da- von, daß die Durchführung der beantragten Zahlungs–Modalitäten mit den größten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten ver- bunden sei. Die Sektion sei da- her der Ansicht, daß für den Fall als es sich bei der Präliminarbe- ratung
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