III. 3 fl und die IV. 4 fl zu bezahlen hätten; letztere mit einem Jahreserträgnis von 2506 fl. Behufs Erhebung der Eintheilung der Häuser und Gewölbe in bestimmte Klassen, sei eine Kommission bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, sowie Haus- u. Gewölbebesitzer einzusetzen. Die Sektion habe sich nun in Prinzipe mit dem vorliegenden Operate durchwegs einverstanden erklärt, nur mit der Aufbringung der Kosten wie sie darin beantragt ist, sei dieselbe nicht einverstanden. Das Institut der Gewölbe– und Feuerwächter komme allen Einwohnern und nicht blos den Gewölbe u. Hausbesitzern zu Gute, es sei daher nur gerecht, wenn die Kosten hiefür auch aus den allgemeinen Einnamen der Gemeinde, nemlich der Stadt Casse gedeckt würden, abgesehen davon, daß die Durchführung der beantragten Zahlungs–Modalitäten mit den größten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten verbunden sei. Die Sektion sei daher der Ansicht, daß für den Fall als es sich bei der Präliminarberatung
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