Ratsprotokoll vom 17. November 1876

Die Entlohnung wäre eine wöchentliche und zwar für Sommermonate pr Woche 2 fl. für die Wintermonate 3 fl 50 xr, so daß jeder Wächter eine jährliche Entlohnung von 129 fl 50 xr, nebst einen Antheil an den Strafgeldern und Montur, bestehend in einer Blouse im Sommer, und einem Mantel im Winter, eine Kappe, einen Hacken stock, eine Blendlaterne mit Feuerzeug und ein Signalpfeiffchen zu beziehen hätte. Die Gesammtkosten dieses Institutes würden sich hienach jährlich auf circa 3 bis 4000 fl belaufen, zu deren Aufbringung nach dem vorliegenden Operate, die Gewölbe– u. Hausbesitzer in der Weise beizusteuern hätten, daß die Gewölbe und Häuser je nach ihrer Größe und zwar erstere in 3, letztere in 4 Klassen eingetheilt würden, und zwar hätten bei den Gewölben die 1 Klasse jährlich 1 fl die zweite 1 fl 50 xr und die 3te 2 fl zu entrichten, wodurch sich nach einer beiläufigen Schätzung ein Jahres–Erträgnis von 463 fl ergebe, während bei den Häusern Die I. Klasse 2 fl. die II. 2 fl 50 xr, die

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