behufs Vertheilung an die Schul- Kinder in Druck gelegt werde. In Ausführung des zitierten Sitzungsbeschlußes wird daher das höfliche Besuchen gestellt, der löbliche Gemeinderat wol- le die für die Drucklegung dieser Disziplinarvorschriften in mehreren Tausend Exem- plaren erwachsenden Kosten geneigtest auf sich nehmen. k.k. Stadtschulrat Steyr, am 20. Okto- ber 1876. — Der Vorsitzende Crammer. An den löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr. Er stellt sohin, nachdem er eini- ge Paragraphe der Disziplinar- Vorschriften verlesen, namens der Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle die Druck- legung der vorliegenden, vom kk. Stadtschulrate genehmigten Disziplinar-Vorschriften für die Schüler der hiesigen Volks- u. Bürgerschulen in einer Auflage von 500 Exempla- ren auf Kosten der Gemeinde bewilligen. — Wird angenommen. Z. 10316.
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