Gründe, er habe während des Volksfestes nicht nur keinen Nutzen, sondern eher einen Nachtheil erlitten, könnten daher nicht berücksichtigt werden, weshalb die Sektion den Antrag stelle, Herr Oberlaber sein zur Zahlung des Platzgeldes von 50 fl zu verhalten. Beschluß nach Antrag. — Z. 591 V.C. III. Section 6. u. 7. G.R. Reder referirt in Angelegenheit der zufolge Erlaß des kk. Landesschulrates im Exjesuitengebäude vorzunehmenden Adaptirungen. Dieser Erlaß lautet: Z. 2688. — An das Bürgermeisteramt der Stadt Steyr. Bei der am 31. Juli d. Js. vorgenommenen Lokalerhebung hat sich ergeben, daß die Unterbringung der k.k. Oberrealschule in Steyr im dortigen Exjesuitengebäude mit Mängeln verbunden ist, deren Beseitigung dringend geboten ist. Insbesondere finden in dem Saale für Freihandzeichnen nur 30 Schüler
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