Gründe, er habe während des Volksfestes nicht nur keinen Nutzen, sondern eher einen Nachtheil erlitten, könnten daher nicht berücksichtigt werden, weshalb die Sektion den Antrag stelle, Herr Oberlaber sein zur Zah- lung des Platzgeldes von 50 fl zu verhalten. Beschluß nach Antrag. — Z. 591 V.C. III. Section 6. u. 7. G.R. Reder referirt in An- gelegenheit der zufolge Erlaß des kk. Landesschulrates im Exjesui- tengebäude vorzunehmenden Adaptirungen. Dieser Erlaß lautet: Z. 2688. — An das Bürger- meisteramt der Stadt Steyr. Bei der am 31. Juli d. Js. vorgenom- menen Lokalerhebung hat sich er- geben, daß die Unterbringung der k.k. Oberrealschule in Steyr im dortigen Exjesuitenge- bäude mit Mängeln verbun- den ist, deren Beseitigung drin- gend geboten ist. Insbesondere finden in dem Saale für Freihandzeichnen nur 30 Schüler
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