welche hierüber die weiteren Erhebungen zu pflegen habe, zur Antragstellung zuzuweisen. Beschluß nach Antrag. — Z. 8691. II. Section. 3. G.R. Leopold Huber referirt über die Eingabe des städtischen Cassaamtes, mit welcher dasselbe unter Vorlage der Rechnungen über die Vermögens-Gebarung im Jahre 1875 Bericht erstattet und um Ertheilung des Absolutoriums ersucht. Referent stellt mit dem Bemerken, daß die Jahres Rechnung pro 1870 geprüft und richtig befunden worden sei, und da auch von Seite des Publikums gegen dieselbe während der Zeit ihrer öffentlichen Auslage keine Einwendungen erhoben worden seien, den Antrag, dem Stadtkassier Herrn Stefan Willner hierüber das Absolutorium zu ertheilen. Einstimmiger Beschluß nach Antrag. — Z 8897.
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