Ratsprotokoll vom 20. Oktober 1876

mit dem hochlöblichen LandesAusschuße auf Grund des § 46 G.St. zur interimistischen Leitung der Geschäfte der Gemeinde berufen war. Durch das Vertrauen des löblichen Gemeinderates abermals zum Bürgermeister der Stadt Steyr gewält, gereicht es mir zum besonderen Vergnügen von dieser Stelle aus dem obigen Versprechen nachkommen zu können, und ersuche ich daher den nun folgenden Bericht über meine Amtsgebarung mit Wolwollen entgegen zu nehmen, indem ich hiebei mit guten Gewissen behaupten kann, überall nur durch die Rücksichten auf des Wol der Gemeinde unter Beobachtung der bestehenden Gesetze und Vorschriften geleitet worden zu sein; überall und das Beste gewollt zu haben. Meine Berichterstattung kann sich selbstverständlich bloß auf die von mir im selbstständigen

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