die erforderliche Genemigung des k.k. Kreisgerichtes ein- schreiten, was ich unterm 20. Mai d.J. that, wobei ich in den Lizitations-Bedingnis- sen selbstverständlich aus drücklich festsetzte, daß die Ratifikation des Kaufver- trages dem Gemeinderat vor- behalten werde. Nachdem der Feilbietungstermin vom Kreisgerichte auf den 1 Juli festgesetzt worden war, so schritt ich Ende Juli, da damals noch keine Aussicht auf Kon- stituirung des Gemeinderates vorhanden war, um Verlegung dieses Termins auf den 28. September d.J. ein, was auch bewilligt wurde. Die Tagsatzung hiezu fand auch am selben Tage unter mei- ner und des Herrn Gemein- de Sekretärs Intervention statt; allein es war kein Lizitant erschienen, daher das genannte Gebäude vor- läufig
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2