Löblicher Gemeinderat! Als ich im Auftrage der Regierung die Ehre hatte in der ersten Sitzung des Gemeinderates vom 1. Oktober d.J. den neuen Gemeinderat für konstituirt zu erklären, erlaubte ich mir die Bemerkung, daß ich es mir vorbehalten würde, demnächst dem löblichen Gemeinderate einen Rechenschaftsbericht über mein Wirken in jener Zeit vorzulegen, in welcher ich in Folge der geschehenen Auflösung des Gemeinderates von der hohen Regierung im Einverständnisse
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