Ratsprotokoll vom 20. Oktober 1876

in Anspruch genommen werden wird. 3. Die Bestimmung des Wasserquantums für die noch zu erbauenden Häuser muß sich bis zu deren gänzlicher Vollendung vorbehalten werden. 4. Bezüglich der Stärke des Einrinnen und sohiniger Bestimmung der inneren Lichtweite des Hauptröhrenstranges dürfte es angezeigt sein, sich vorher mit Herrn Johann Berger Goldschmid hier, ins Einvernehmen zu setzen, ob derselbe nicht etwa auch gewillt wäre sich unter vorgenannten eventuellen Bedingnissen die Wasserleitung in seine Villa richten zu lassen. G.R. Pointner bemerkt hinsichtlich des Punktes des gestellten Antrages, daß dieses lediglich einem zwischen Herrn Berger und Plochberger zu treffenden PrivatÜbereinkommen zu überlassen wäre, nachdem ein Ansuchen des ersteren im Wasserbezug nicht vorliege.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2