Ratsprotokoll vom 20. Oktober 1876

in Anspruch genommen werden wird. 3. Die Bestimmung des Wasser- quantums für die noch zu er- bauenden Häuser muß sich bis zu deren gänzlicher Vollen- dung vorbehalten werden. 4. Bezüglich der Stärke des Ein- rinnen und sohiniger Bestim- mung der inneren Lichtweite des Hauptröhrenstranges dürfte es angezeigt sein, sich vorher mit Herrn Johann Berger Goldschmid hier, ins Einvernehmen zu setzen, ob derselbe nicht etwa auch gewillt wäre sich unter vorgenannten eventuellen Bedingnissen die Wasserleitung in seine Villa rich- ten zu lassen. G.R. Pointner bemerkt hinsicht- lich des Punktes des gestellten Antrages, daß dieses lediglich ei- nem zwischen Herrn Berger und Plochberger zu treffenden Privat- Übereinkommen zu überlassen wäre, nachdem ein Ansuchen des ersteren im Wasserbezug nicht vorliege.

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