Ratsprotokoll vom 20. Oktober 1876

hier, über gestelltes Ansuchen vom 14. März d.J. mittelst hierämtl. De- kretes vom 29. April a.c. auf Grund des Gemeinderatsbeschlußes vom 21. April d.J. dahin beschieden wurde, daß ihm die Benützung der städti- schen Wasserleitung gegen Entrich- tung des vorläufig provisorisch eingeführten Brunnengeldes gestattet wird, wofür derselbe jedoch selbstverständlich die Kosten der Anzapfung des Hauptrohres, so- wie für die Legung des Rohr- stranges etc. selbst zu tragen habe, stellt die III. Section noch folgende Anträge und zwar: 1. Wird für jedes der bereits be- stehenden zwei Häuser ein täglicher Wasserverbrauch von mindestens 25 Hektoliter fest- gesetzt. 2. Wird für jedes der neu zu erbauenden Häusern während der ganzen Bauperiode das doppel- te Wasserquantum in Anrechnung gebracht, da voraussichtlich zum Ein- löschen von Kalk und Anmachung des Mörtels eine bedeutende Was- sermenge

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2