Herr Bürgermeister, und ein Beamter in ganz gleichen Gehaltsverhältnissen steht. Die Sektion muß es daher der weisen und gerechten Einsicht des löblichen Gemeinderates überlassen, die Funktionsgebühr des Herrn Bürgermeisters für die Dauer seiner Amtsperiode angemessen zu erhöhen. Nach einer eingehenden Debatte wird der Antrag des G.R. Gschaider, für den Bürgermeister eine Funktionsgebühr von 1200 fl und ein Quartiergeld von 400 fl festzusetzen, einstimmig angenommen. — Z. 10054. 4. G.R. Leopold Huber referirt über die Kasse berichte betreffend die Kassegebahrung in den Monaten April bis inclusive September, und bemerkt, daß selbe von Mitgliedern der Sektion geprüft und richtig befunden worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 5022, 6088, 7399,7814, 9211, 10033.
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