Herr Bürgermeister, und ein Beamter in ganz gleichen Gehaltsverhältnissen steht. Die Sektion muß es daher der wei- sen und gerechten Einsicht des löblichen Gemeinderates über- lassen, die Funktionsgebühr des Herrn Bürgermeisters für die Dauer seiner Amts- periode angemessen zu erhöhen. Nach einer eingehenden Debatte wird der Antrag des G.R. Gschaider, für den Bür- germeister eine Funk- tionsgebühr von 1200 fl und ein Quartiergeld von 400 fl festzusetzen, einstimmig an- genommen. — Z. 10054. 4. G.R. Leopold Huber referirt über die Kasse berichte betref- fend die Kassegebahrung in den Monaten April bis inclusive September, und bemerkt, daß selbe von Mitgliedern der Sek- tion geprüft und richtig be- funden worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 5022, 6088, 7399,7814, 9211, 10033.
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