und Fehlgriffe zu Schulden kommen ließ. Ich kann hier nicht das gegen ihn vorliegende Ma- teriale im einzelnen näher beleuchten, es sei daher nur in Kurzen erwähnt, daß ich aus obigen Gründen mich veranlaßt sah, an selben seit seiner verhältnißmässig erst kurzen Dienstzeit bereits 3 schriftliche Rügen hinauszu- geben, ja dass ich endlich genötigt war, demselben die Suspendirung von sei- ner Stelle anzudrohen. Dabei leidet der Dienst und erscheint unter solchen Umständen eine baldige Änderung dringend nötig. Da übrigens der genannte Beamte demnächst selbst aus dem hierämtlichen Dien- ste scheiden dürfte, so habe ich vorläufig keinen Anlaß, in dieser Richtung einen Antrag zu stellen, und hielt mich nur verpflichtet, dem
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