Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1876

Hierauf übernimmt der neu gewälte Bürgermeister Crammer wieder den Vorsitz und hält nachstehenden Vortrag betreffend die Zuweisung der Mitglieder des Gemeinderates an die Sektionen. Nach § 2 der Geschäftsordnung haben sich zum Zwecke der Vorberatung und Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in der künftigen Gemeinderatssitzung sämmtliche Gemeinderäte in die Geschäfte nach 4 Abtheilungen (Sektionen) zu theilen, so daß jeder Gemeinderat sich mindestens in einer Sektion verwenden lassen muß. Diese 4 Sektionen sind: die I. Sektion für die innere Verwaltung, die II. Sektion für den städtischen Haushalt, die III. Sektion für das städtische Bauwesen und die IV. Sektion für Cultus, Unterrichts und Humanitätswesen. Nach § 4 der GeschäftsOrdnung steht dem Bürgermei- ster

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