Hierauf übernimmt der neu gewälte Bürgermeister Crammer wieder den Vorsitz und hält nach- stehenden Vortrag betreffend die Zuweisung der Mitglieder des Gemeinderates an die Sek- tionen. Nach § 2 der Geschäftsordnung haben sich zum Zwecke der Vorberatung und Ausarbei- tung der Geschäftsstücke für den Vortrag in der künftigen Gemeinderatssitzung sämmtliche Gemeinderäte in die Geschäfte nach 4 Abtheilungen (Sektio- nen) zu theilen, so daß jeder Gemeinderat sich mindestens in einer Sektion verwen- den lassen muß. Diese 4 Sek- tionen sind: die I. Sektion für die innere Verwaltung, die II. Sektion für den städti- schen Haushalt, die III. Sektion für das städtische Bauwesen und die IV. Sektion für Cultus, Unterrichts und Humanitäts- wesen. Nach § 4 der Geschäfts- Ordnung steht dem Bürgermei- ster
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2