k.k. Statthalterei getroffenen Verfügungen die Neuwalen des Gemeinderates zu Folge Erlaßes des Herrn Statthalters vom 6. August d.Js. Z. 2443 praes am 19., 21. und 23. August stattfanden und sämmtlich vom Herrn Statthalter mit Erlaß vom 18. September d.J. Z. 2971 praes bestätigt wurden. Dieser Erlaß lautet: „No. 2971 Präs. An Seine Wolgeboren Herrn Moriz Crammer in Steyr. – Ich erteile im Einverständnisse mit dem oberösterr. Landesausschuße den durch die drei Wahlkörper der Stadtgemeinde Steyr am 19., 21. und 23. August 1876 vollzogenen Neuwahlen sämmtlicher Mitglieder des Gemeinderates im Sinne der §§ 38 und 46 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr meine Bestätigung. – Euer Wolgeboren werden sonach eingeladen, nach Vorschrift des § 38 des Gemeinde-Statutes des Gesammtresultat der Neuwahlen öffentlich kund zu machen und jeden der gewählten Gemeinderäte
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