bestimmen mich, bloß für mein Geschäft mit der größtmöglichen Umsicht einzustehen. Demzufolge beehre ich mich hiermit zu erklären, daß ich die Wahl vom 19. August d.J. eines Gemeinderates nicht mehr annehme, was Euer Wolgeboren dem löblichen Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ich ersuche. Ich verbleibe mit Hochachtung Leopold Putz. – Steyr, am 30. September 1876.“ Indem ich nun die Herren freundlichst begrüsse, erkläre ich zu Folge Ermächtigung des Herrn Statthalters den neuen Gemeinderat für constituirt. Gemäß § 41 des Gemeinde-Statu- tes hat der Gemeinderat nach er- folgter Constituirung unter dem Vorsitze des ältesten Mitgliedes aus seiner Mitte den Vorstand d. i. den Bürgermeister sowie den Vicebürgermeister zu wälen. Ich lade daher den Herrn Ge- meinderat Georg Pointner ein, gefälligst das Alters-Prä-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2