auf eigene Kosten veranlassen müße und daß weiters eine Einleitung desselben in die Stockwerke nicht bewilligt werden könne. Für die Abgabe des Wassers müßte er dann natürlich das gewöhn- liche Brunnengeld, wie die übrigen Parteien zahlen. G.R. Gründler verweist hinsicht lich der angebotenen Grundab- tretung auf die Bestimmung der Bauordnung, daß bei Par- zellirung der zur Straßen-Erweiterung notwendigen Gründe unentgeltlich vom Bauwer- ber abzutreten seien, wobei allerdings im vorliegendem Falle zu erwägen sei, daß Herr Plochberger den Platz bereits als parzellirt erwor- ben habe. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 2445. Hierauf erklärt der Vorsit- zende die öffentliche Sitzung für geschlossen und bringt dann in vertraulicher Sit- zung
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