jährliche Entschädigung von je 10 fl zusammen 20 fl bedingt, stellt er namens der Sektion den Antrag, es sei der Herr Bürgermeister zu ersuchen behufs Schlichtung dieser An- gelegenheit mit den betref- fenden Parteien, die Ver- handlungen zu pflegen. G.R. Moser erklärt sich mit dem Sektions-Antrag nicht einver- standen, da nach seinem Wissen im Neuthorgebäude ohnehin ein Brunnen bestehe, welcher nötigenfalls in Stand gesetzt werden könne; eine Ausgabe von jährlich 20 fl repräsentire ein Ka- pital von 400 fl, ein Betrag, der durch diese Herstellung auf keinen Falle erfordert würde. G.R. Haller verweist auf einen ähnlichen im Exjesuitenge- bäude vorgekommenen Fall, nach welchem ein noch schlechterer Brunnen durch häufige Benutzung seither
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