jährliche Entschädigung von je 10 fl zusammen 20 fl bedingt, stellt er namens der Sektion den Antrag, es sei der Herr Bürgermeister zu ersuchen behufs Schlichtung dieser Angelegenheit mit den betreffenden Parteien, die Verhandlungen zu pflegen. G.R. Moser erklärt sich mit dem Sektions-Antrag nicht einverstanden, da nach seinem Wissen im Neuthorgebäude ohnehin ein Brunnen bestehe, welcher nötigenfalls in Stand gesetzt werden könne; eine Ausgabe von jährlich 20 fl repräsentire ein Kapital von 400 fl, ein Betrag, der durch diese Herstellung auf keinen Falle erfordert würde. G.R. Haller verweist auf einen ähnlichen im Exjesuitengebäude vorgekommenen Fall, nach welchem ein noch schlechterer Brunnen durch häufige Benutzung seither
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