ersucht bekannt zu geben, ob sei- tens der Gemeinde Steyr hinge- gen ein Bedenken obwaltet. Indem Referent bemerkt, daß der Gemeinde Steyr nach den Allerhöchsten Privilegien 3 Wo- chenmarktstage, nemlich Mon- tag, Donnerstag und Samstag eingeräumt seien von denen jedoch nur der Wochenmarkt am Donnerstag von besonderer Bedeutung sei, stellt er namens der Sektion den Antrag bei dem Umstande, als durch die Eröffnung eines Wochenmark- tes in Steyr am Samstag die Gemeinde Steyr nicht geschädigt werde, hiegegen keine Einwendungen zu erheben. Wird angenommen. — Z. 2543. 2. Derselbe referirt über das Gesuch des Herrn Josef Huber, Pächter des Hauses No 266 in Wieserfeld um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und stellt nach Ver- lesung des Gesuches unter
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