Ratsprotokoll vom 21. April 1876

schäfts-Ordnung verweist, wo- nach ein G.R. in einer An- gelegenheit zweimal spre- chen könne, während er das Wort schon zahl- reiche Male ergriffen habe. Er ertheilt sohin dem Bericht- erstatter das Schlußwort. G.R. Pointner erklärt sich ge- gen den Vertagungsantrag des G.R. Bichler, da er nicht gehörig begründet sei. Da um so weniger als sein Antrag wol überlegt und die Verhältnisse klar seien und durch eine Vertagung nichts anderes als eine zu nichts führende Verschleppung erzielt werde. Er verliest sohin nochmals den Schluß- satz der beantragten Erklä- rung und ersucht um na- mentliche Abstimmung. Der Vorsitzende bringt hierauf zuerst den Antrag des G.R. Bichler auf Vertagung der Beschlußfassung zur nament- lichen Abstimmung und

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