G.R. Moser erwiedert, daß, wenn er in einer solchen Tage wäre, wie Herr Zeilberger und er fühle sich der gegen sich vorlie- genden Vorwürfe unschul- dig, so würde er schleunigst gegenüber seinen Mitbür- gern sich stichhältig zu recht- fertigen versuchen und alle Hebel hiezu in Bewegung set- zen. Herr Zeilberger hab aber das nicht gethan. G.R. Peyrl bemerkt, daß er in einer solchen Lage sich einen Advokaten zum Bette würde haben holen lassen, um alle möglichen Schritte einzuleiten; übrigens glaube er, daß die Handlungsweise des Herrn Zeilberger eher als eine Unwis- senheit denn als eine Bosheit zu bezeichnen sei. Er versucht, dann noch wei- tere Auseinandersetzungen zu machen, worüber der Vor- sitzende bei mehrseitigen Zu- ruf auf Abstimmung den G.R. Peyrl auf § 12 der Ge-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2