G.R. Moser erwiedert, daß, wenn er in einer solchen Tage wäre, wie Herr Zeilberger und er fühle sich der gegen sich vorliegenden Vorwürfe unschuldig, so würde er schleunigst gegenüber seinen Mitbürgern sich stichhältig zu rechtfertigen versuchen und alle Hebel hiezu in Bewegung setzen. Herr Zeilberger hab aber das nicht gethan. G.R. Peyrl bemerkt, daß er in einer solchen Lage sich einen Advokaten zum Bette würde haben holen lassen, um alle möglichen Schritte einzuleiten; übrigens glaube er, daß die Handlungsweise des Herrn Zeilberger eher als eine Unwissenheit denn als eine Bosheit zu bezeichnen sei. Er versucht, dann noch weitere Auseinandersetzungen zu machen, worüber der Vorsitzende bei mehrseitigen Zuruf auf Abstimmung den G.R. Peyrl auf § 12 der Ge-
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